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institut für artenschutz

 

 

Die Geschichte der  Umweltstiftung Veras Gärten reicht über 44 Jahre zurück


Corona hat unsere gemeinnützige Stiftung nicht verschont

und natürlich auch die eigenen finanziellen Reserven beschädigt.


Büroaufwendungen, Internet- und KFZ-Kosten usw usw sind da und müssen sein

es gibt keinerlei staatliche Unterstützung



Wir schützen unsere Umwelt auch für Sie

und hier können Sie uns dabei helfen


herzlichen Dank


 

Spenden:

 

Sach- oder Geldspenden an die Umweltstiftung Veras Gärten dienen ausschließlich und in vollem Umfang der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben - Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Ab einer Spendensumme von Euro 200,00 (im Einzelfall) wird eine Spendenbescheinigung für finanzamtliche Zwecke ausgestellt. Bei Beträgen unterhalb von Euro 200,00 ist eine solche Bescheinigung entbehrlich.

 


Zustiftungen:

 

Zustiftungen an die Umweltstiftung Veras Gärten dienen ebenfalls ausschließlich der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben - Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Sie können geldwerten oder sachwerten (z.B. Immobilien) Charakter haben und dienen grundsätzlich der Erhöhung des Vermögensgrundstockes der Stiftung.

 

Im Unterschied zu einer Spende dürfen lediglich die Erträge einer Zustiftung, z.B. Zinserträge oder Mieteinnahmen, bei der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben Verwendung finden. Das zugestiftete Vermögen bleibt unangetastet.

 

Grundsätzlich gibt es keinerlei Höchstbeträge bei Zuwendungen in den Vermögensgrundstock der  Umweltstiftung Veras Gärten .

 

Zuwendungen in den Vermögensgrundstock der  Umweltstiftung Veras Gärten können steuerlich in Abzug gebracht werden. Hier kann ein Höchstbetrag von 1.000.000 Euro als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung und über die folgenden neun Jahren verteilt geltend gemacht werden.